Abmahnungen sind Horror – für Chefs nicht weniger als für Mitarbeiter. Außerdem sind sie oft nutzlos. Deshalb zwei Tipps, wie Sie viel Zeit und Ärger sparen können.
Wie gehst Du mit dem Thema Abmahnung um? Die Frage wird mir gelegentlich von Unternehmerkollegen gestellt. Nun, bei uns gibt es da zwei klare Regeln, die sich seit vielen Jahren bestens bewährt haben:
1. Es gibt keine Abmahnung
Wir haben es satt, unsere Energie in diesen sinnlosen Prozess zu investieren.
2. Wir trennen uns vom betreffenden Mitarbeiter
Natürlich ist das rechtlich kompliziert. Aber glauben Sie mir: irgendwie geht es doch. Oft sogar einfacher als gedacht. Bietet man sofort eine gute Abfindung an, ist das Thema oft schnell erledigt. Warum sich die Abfindung unter Strich auch für Sie auszahlt, rechne ich Ihnen in diesem kurzen Video vor:
Die ABC-Rechnung wird Ihnen die Augen öffnen (4:42 Min.)

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Rechnen Sie selbst nach, was Sie schlechte Mitarbeiter kosten – diese Zahl wird Sie schockieren:
Nach der Trennung werden Sie aufatmen – und Ihre A-Mitarbeiter ebenfalls. Warum gerade A-Mitarbeiter besonders unter C-Kollegen leiden, erkläre ich Ihnen hier.
Welchen Zweck hat die Abmahnung?
Grund für eine Abmahnung ist üblicherweise ja ein betriebsschädliches Verhalten oder mangelnde Leistung. Einen Download zur Leistungsbewertung finden Sie hier. Die Erfahrung zeigt leider, dass sich die Probleme in der Regel durch die Abmahnung langfristig nicht lösen lassen und auch das Arbeitsklima wird davon nicht besser. Deshalb: Ziehen Sie das Problem nicht in die Länge!
Die richtige Abmahnung
Eine Abmahnung sorgt nur für zusätzlichen Ärger und potenzielle Angriffsflächen. Denn eine Abmahnung zu verfassen ist ein sehr komplexes Geschäft. Da gibt es viele, viele Regeln, die man beachten muss: Was darf in der Abmahnung stehen? Welche Fristen gelten? Wer muss die Abmahnung unterschreiben? Sogar die Frage, wer das Original bekommt, ist wichtig. Das Formulieren einer wasserdichten Abmahnung ist deshalb eindeutig etwas, das man einem Juristen überlassen sollte. Dabei schützt selbst eine korrekte Abmahnung oft nicht vor dem Arbeitsgericht.
Leistung ist kein Synonym für Ausbeutung
Eine Kündigung auszusprechen geht an die Substanz – auch mir. Aber es hilft nichts: Als Chef ist es meine Verantwortung, mein Unternehmen und mein Team vor C-Leuten zu schützen.
Wie sich ABC-Mitarbeiter ganz einfach unterscheiden – in meinem Gratis-Download verrate ich es Ihnen:
Als Arbeitgeber habe ich das Recht, Leistung zu verlangen. Für diese Leistung habe ich den Mitarbeiter ja eingestellt und dafür erhält er jeden Monat ein Gehalt. Mit seiner Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag hat er zugesichert, diese Leistung zu erbringen und gesteckte Ziele zu erreichen. Wie man Zielvereinbarungen richtig setzt, erfahren Sie hier. Wenn der Mitarbeiter nun faul ist oder als Störfaktor auftritt, dann ist es nicht der Chef, der sich unmoralisch verhält, sondern dieser Mitarbeiter. Zu diesem Thema empfehle ich Ihnen auch mein Buch „Die Personalfalle“.
Abmahnung oder Kündigung ist nicht unmoralisch
Heute herrscht ohnehin ein arbeitnehmerfreundlicher Arbeitsmarkt. Unternehmen müssen froh sein, Personal zu finden. Wenn ein Mitarbeiter sich nicht in meinem Unternehmen einfügen will oder keinen Spaß hat an seiner Arbeit, dann bieten sich ihm hier viele andere Möglichkeiten.
Mehr Tipps zum Thema Personalführung habe ich Ihnen hier auf meiner Homepage www.abc-personal-strategie.de zusammengestellt. Lassen Sie mich gerne wissen, welche Erfahrungen Sie mit Abmahnungen gesammelt haben!