Rausschmiss wegen einer Maultasche oder eines Fischbrötchens?


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Jeder kennt die Beispiele. Kündigung wegen Bagatelldelikten. Da ist der 58-jährige Gabelstaplerfahrer, der aus einem zu Bruch gegangenen Karton eine Milchschnitte gegessen hat, die im Supermarkt 26 Cent kostet. Da ist die 58-jährige Konstanzer Altenpflegerin, die 6 Maultaschen mitnehmen wollte, die eigentlich für die Mülltonne bestimmt waren. Da ist die Sekretärin, die eine Frikadelle und zwei halbe Brötchen verspeist und trotz 34-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt wird. Da ist die Küchenhilfe, die wegen drei nicht mehr verkäuflichen Fischbrötchen davon gejagt wird. Da ist der vermutete Diebstahl eines 500-Gramm-Brotes, verursacht durch einen Teigmacher nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit. Da geht es um zwei Leergutbons im Wert von 31 Euro, die der Kassiererin Barbara E. in einer Kaise-Filiale zum Verhängnis werden. Und da ist der Oberhausener Industriearbeiter, der sein privates Handy an der Firmensteckdose auflädt und wegen einem Schaden von 0,014 Cent gekündigt wird.Die Öffentlichkeit ist erschüttert, die Gewerkschaft ist empört. Was ist in Deutschland los, dass wegen solcher Lappalien langjährige Mitarbeiter gekündigt werden? Es ist von sozialer Kälte die Rede und von einer Verrohung der Gesellschaft.

Ich sage Ihnen, der Grund liegt woanders. Wenn Sie in diese Fälle tiefer reinleuchten, dann stellt sich das Thema etwas anders dar. Immer mehr Firmenchefs wissen um die Dramatik von A, B und C. Sie kennen den berühmten Satz von Jack Welch: „Selbst wenn ein C-Mitarbeiter umsonst arbeiten würde, er wäre zu teuer!”

Ganz offensichtlich handelt es sich hier um Mitarbeiter, von denen man sich schon lange trennen will. Aufgrund langjähriger Zugehörigkeit ist dies jedoch sehr, sehr teuer beziehungsweise aufgrund von Schwerbehinderung gar unmöglich.

Warum ich das behaupte? Schließlich haben sich an dem süßen Snack viele Mitarbeiter gütlich getan, aber nur einen hat es getroffen. Oder: Was macht eine Firma mit einem Gabelstaplerfahrer, der nach einem Bandscheibenvorfall extrem viele Fehltage hat, sich nur noch mit starken Medikamenten über Wasser hält und laut ärztlichem Attest noch maximal 5 kg heben kann. Offensichtlich hat die Firma für diesen Mitarbeiter keine „Verwendung” mehr.

In der jetzigen Krise stehen Unternehmen in einem massiven Überlebenskampf. Trennungen sind in Deutschland faktisch nicht möglich. Wenn sich jetzt eine Gelegenheit bietet – und wenn es nur um 0,014 Cent geht – dann ist dies ein willkommener Anlass, der sich so wahrscheinlich nie mehr bieten wird.

Wenn dann ein Chef hinterher um Entschuldigung bittet, seine Reaktion als überzogen bezeichnet, die Kündigung selbst aber nicht zurück nimmt, dann zeigt dies genau den Punkt. Die Öffentlichkeit soll beschwichtigt werden, die Trennung aber bleibt, denn diese Chance kommt so schnell nicht wieder.

Dass man kleinste Verfehlungen zum Anlass für einen Rauswurf nimmt, ist natürlich ein Verstoß gegen Ethik und Moral. Mit der Erkenntnis von A, B und C gibt es allerdings neue Spielregeln am Markt. Mitarbeiter müssen verstehen, dass es nicht um Fischbrötchen oder einzelne Maultaschen geht, sondern dass es um ihre Leistung und Motivation insgesamt geht. Wenn diese nicht mehr passt, dann muss ein Bagatelldelikt herhalten um die Kündigung zu rechtfertigen. Die Diskussion um Obergrenzen führt deshalb auch nicht weiter. Es geht nicht um einen bestimmten Geldbetrag, es geht darum, einen Anlass zu finden, wie man sich von demotivierten Mitarbeitern trennt.


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22. Dezember 2009 - Verfasst von Jörg Knoblauch

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