Kaum zu glauben aber wahr: Die Arbeitgeber dürfen als Ausbeuter beschimpft werden


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Ein Maschinenbauer, seit 24 Jahren bei Porsche angestellt, verteilte Flugblätter mit folgender Aussage: „Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an … und weisen Angriffe auf die gewerkschaftlichen Rechte zurück … wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab usw.”Porsche ließ sich das nicht gefallen. Nach viermaliger Kündigung hatte der Maschinenbauer immer noch nicht genug und verbreitete seine Meinung dann auch im Internet. Daraufhin folgte die fünfte Kündigung.

Sie teilen mit Sicherheit meine Meinung und sagen: „Die Kündigungen waren gerechtfertigt.”

Das LAG Stuttgart hat entschieden: Es hielt die verhaltensbedingte Kündigung für nicht gerechtfertigt, denn jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das BAG hatte bereits 2006 beschlossen, dass eine Kündigung erst dann berechtigt ist, wenn sich der Arbeitgeber beleidigt oder angegriffen fühlt.

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21. April 2011 - Verfasst von Jörg Knoblauch

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