Kündigungsgründe werden immer kurioser


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Sie alle kennen die Kassiererin „Emmely“ und zum Beispiel auch das Maultaschen-Urteil. Einer Frau droht eine fristlose Kündigung, weil sie angeblich Maultaschen mitgenommen hat, die ansonsten im Müll gelandet wären. Seit 17 Jahren arbeitete die Frau in einem Konstanzer Altenheim. Sie hatte sechs Maultaschen, die nach dem Mittagessen übrig geblieben sind, mit nach Hause genommen. Ihr Arbeitgeber hat sie daraufhin entlassen. Das Arbeitsgericht Radolfzell erklärte die Kündigung für wirksam.

Ein anderer Fall: Die Supermarkt-Kassiererin „Emmely“ wurde nach 31 Jahren wegen zwei Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro, die sie unterschlagen hat, fristlos gekündigt (wurde allerdings später durch das Bundesarbeitsgericht wieder aufgehoben).

Ein Vater zweier Kinder, beschäftigt bei einer Abfallentsorgungsfirma, hat eine fristlose Kündigung erhalten, weil er ein Reisekinderbett aus dem Müll nach Hause genommen hatte. Das Arbeitsgericht hob diese Kündigung allerdings wegen Unverhältnismäßigkeit auf.

Ein Arbeitnehmer hat Aluminiumreste aus dem Müll mitgenommen und an ein Recyclingunternehmen verkauft. Er erhielt eine fristlose Kündigung.

Warum reden wir darüber: Wer seine Mitarbeiter ständig kontrolliert, wird immer auch einen Fehler finden. Wir bei tempus sehen das grundlegend anders! Bei uns gilt Vertrauen und das Motto: Schaffe eine Win-win-Situation. Wer seine Mitarbeiter reich beschenkt und ihnen einen optimalen Handlungsspielraum ermöglicht, der entwickelt seine Mitarbeiter zu Mit-Unternehmern, die gemeinsam das Unternehmen zum Erfolg führen. Wir alle brauchen keine Befehlsempfänger, die wir möglichst kurz halten, sondern Menschen, die mit Herz und Begeisterung ihre Arbeit tun.

Wie machen Sie aus Ihrem Mitarbeiter einen Mit-Unternehmer?


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08. März 2012 - Verfasst von Jörg Knoblauch

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