Kündigungsfrist in der Probezeit: Hier die wichtigsten Tipps


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Ihr Top-Bewerber hat den Arbeitsvertrag unterschrieben? Bravo! Doch noch ist der Einstellungsprozess nicht abgeschlossen. Die wichtigsten Tipps für die Probezeit.

Zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit üblicherweise. Oft merkt man erst in der Probezeit, ob der Mitarbeiter zur Unternehmenskultur passt. Wenn nicht, sollte man jetzt die Reißleine ziehen.

Warum „Nachdenktage“ auf Mallorca zur Kündigung führen können

So wie im Fall der neuen Mitarbeiterin, von der jüngst die Geschäftsführerin eines kleinen Unternehmens berichtete: Um ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, lädt die Chefin ihr Team regelmäßig für „Nachdenktage“ auf Mallorca ein. Übrigens: zum Thema Mitarbeitermotivation habe ich Ihnen unser bewährtes Konzept „33 Rosen“ als kostenlosen Download bereitgestellt.

Sehr überrascht war die Chefin, als sich nach einer solchen Reise die neue Mitarbeiterin die gesamte Zeit auf Mallorca als Arbeitszeit anrechnen lassen wollte, inklusive aller Freizeitstunden.
Die Unternehmerin nutzte die Kündigungsfrist in der Probezeit und beendete die Zusammenarbeit schnellstmöglich – ehe die ablehnende Einstellung der neuen Mitarbeiterin den Team-Geist gefährden konnte.

Gut gemacht! Wenn ein Arbeitnehmer die Gegenwart seiner Kollegen selbst im Urlaubsparadies nur gegen Bezahlung ertragen kann, passt er nicht ins Unternehmen.

Die Probezeit optimal nutzen

1. Meilensteinplan für die Probezeit
„Wir stellen ein wegen fachlicher Qualifikationen und entlassen wegen charakterlichen Schwächen.” Allein über das Bewerbungsgespräch ist es kaum möglich, den Bewerber charakterlich einzuschätzen. Genau deshalb ist es so wichtig, die Probezeit zu nutzen und Meilensteine zu vereinbaren.

Wie das mit den Meilensteinen funktioniert? Ich stelle Ihnen hier den Leitfaden kostenlos zur Verfügung:

Leitfaden: Probezeit (Meilensteine)

Allein über das Bewerbungsgespräch ist es kaum möglich, den Bewerber charakterlich einzuschätzen. Genau deshalb ist es so wichtig, die Probezeit zu nutzen und Meilensteine zu vereinbaren. Nutzen Sie meinen Leitfaden, um die Probezeit ideal zu nutzen.

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2. Was rund um das Arbeitsrecht möglich ist
Hans P. Schwarz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für viele Unternehmer stellt sich die Frage der Probezeit. Dabei spielt es vor allem für den Arbeitgeber eine große Rolle, da er so die Chance hat, innerhalb der ersten 6 Monate ohne Grund zu kündigen – kein Kündigungsschutzgesetz! In diesem Video (2:18 Min.) sagt er Ihnen, was rund um das Arbeitsrecht möglich ist.

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Kündigungsfrist in der Probezeit verkürzen

Bei Mitarbeitern, an deren Loyalität oder Seriosität Zweifel bestehen, verkürze ich die Kündigungsfrist in der Probezeit auf ein Minimum: Nach der Übergabe des Kündigungsschreibens darf dieser C-Mitarbeiter mein Unternehmen gleich verlassen. Weil der Gesetzgeber eine derart kurze Kündigungsfrist in der Probezeit nicht zulässt, geht das natürlich nur mittels Freistellung. Wie ABC funktioniert erfahren Sie hier.

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Schneller Abschied nach dem Händeschütteln: die optimale Kündigungsfrist in der Probezeit.

Ich bin ein großer Freund dieser bezahlten Reduzierung der Kündigungsfrist in der Probezeit – und zwar aus zwei Gründen:

1. Zum Schutz des Unternehmens
Der Gesetzgeber übersieht bei der zweiwöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit, dass in Unternehmen heute an vielen Arbeitsplätzen ein Zugriff auf hoch sensible Daten möglich ist – von Kundendateien bis zu Programmierungsdaten. Eine absichtliche oder unabsichtliche Manipulation solcher Daten kann erheblichen materiellen und immateriellen Schaden anrichten. Daten sind Werte, die geschützt werden müssen. Lieber bezahle ich einen C-Mitarbeiter fürs Nichtstun auf dem heimischen Sofa, als dafür, dass er in meiner Firma sitzt und Kosten produziert.

2. Zum Schutz der Kollegen
Man kann von einem frisch gekündigten Mitarbeiter nicht erwarten, gute Stimmung zu verbreiten. Es besteht die Gefahr, dass die letzten Tage dazu genutzt werden, Unfrieden zu stiften oder Unzufriedenheit zu verbreiten. Meine A-Mitarbeiter haben es aber verdient, in ungetrübter Stimmung arbeiten zu können.

Mehr Tipps nicht nur zum Thema Kündigungsfrist und Probezeit finden Sie hier auf meiner Homepage: www.abc-personal-strategie.de


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30. August 2018 - Verfasst von Jörg Knoblauch

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