In der Top Ten der unangenehmen Gespräche stehen Gehaltsverhandlungen weit oben. Diesen Stress erspare ich mir und meinen Mitarbeitern. Bei uns ist es ganz einfach: Jeder verdient, was er will. Ich lade Sie ein, diese Strategie auch in Ihrem Unternehmen einzuführen.
Ich kenne viele Chefs, die sich vor Gehaltsverhandlungen ebenso fürchten, wie ihre Mitarbeiter. Und das kann ich gut verstehen. Wenn ich dann aber erwähne, dass wir bei tempus das Thema Gehaltsverhandlungen praktisch abgehakt haben, ernte ich oft erst einmal Unglauben. Noch größer wird das Erstaunen, wenn ich den Grund dafür nenne: Bei tempus darf jeder Mitarbeiter selbst bestimmen, wie viel er verdient. Einen Musterbrief für eine solche Gehaltsumfrage finden Sie hier. Damit sind Gehaltsverhandlungen überflüssig geworden:
Muster der tempus-Gehaltsumfrage
Der gesetzliche Mindestlohn stieg ab 2020 auf 9,35 Euro in der Stunde. Bei tempus drehen wir den Spieß um: Alle Mitarbeiter bestimmen ihr Gehalt selbst!
Die bessere Alternative zu Gehaltsverhandlungen
Jeder verdient, was er will. Dass Mitarbeiter ihr Gehalt selbst festlegen dürfen, mag erst einmal unmöglich erscheinen. Doch wenn Sie mit einem Team arbeiten, dem Sie vertrauen, weil es überwiegend aus A-Mitarbeitern (auch „Mutmacher“ genannt) und nur wenigen B-Mitarbeitern (auch „Mitmacher“ genannt) besteht, versichere ich Ihnen: keine Strategie ist besser.
A-Mitarbeiter können ihre Arbeitsleistung sehr gut selbst einschätzen. Da gibt es keine unrealistischen und überzogenen Vorstellungen – weder bei Reinigungskräften noch bei Abteilungsleitern. Für A-Mitarbeiter ist Geld ohnehin nicht die Hauptmotivation. Mein Blogbeitrag „ABC-Mitarbeiter gibt es auf jeder Ebene“ könnte Sie auch interessieren. Hier lesen.
Zwei Gründe, warum ich Gehaltsverhandlungen abgeschafft habe
Aus zwei Gründen habe ich schon vor vielen Jahren entschieden, Gehaltsverhandlungen abzuschaffen:
1. Meine Mitarbeiter sind keine Bittsteller
Wer super Arbeit leistet, hat es nicht verdient, in Gehaltsverhandlungen um seinen Lohn feilschen zu müssen. Gehaltsverhandlungen haben oft etwas Entwürdigendes an sich: Da muss der Mitarbeiter erst auf seine Leistungen aufmerksam machen und sich rechtfertigen. Solche Gehaltsverhandlungen will ich meinen Mitarbeitern nicht zumuten. Ich weiß ja ohnehin sehr genau, was sie leisten.
2. Meine Mitarbeiter sind Mit-Unternehmer
Wer möchte, dass sich A-Mitarbeiter auch wirklich als Mit-Unternehmer fühlen, darf das Thema Geld nicht ausschließen. Als Mit-Unternehmern steht Mitarbeitern ein Höchstmaß an Mitbestimmung und Eigenverantwortlichkeit zu. Unser 7-Stufen-Modell, wie Sie Ihren Mitarbeiter zum Mit-Unternehmer entwickeln, zeige ich Ihnen hier.
Mitarbeitermotivation Die 33 Rosen
Viele Geschäftsführer denken, durch eine Gehaltserhöhung kann man seine Mitarbeiter am besten motivieren. Falsch! Die 33 Rosen zeigen, wie Sie den Mitarbeiter zum Mit-Unternehmer entwickeln.
Gehaltsverhandlungen für A-Mitarbeiter abschaffen
Wenn Sie jetzt sagen, Ihr Unternehmen ist noch nicht so weit, weil die Quote der B- und C-Mitarbeiter noch zu hoch ist, dann mache ich Ihnen folgenden Vorschlag: Schaffen Sie die Gehaltsverhandlungen vorerst nur für alle A-Mitarbeiter ab.
Wie positiv überrascht und beeindruckt werden Ihre A-Mitarbeiter sein, wenn ihnen die Frage gestellt wird: Sind Sie zufrieden mit Ihrem Gehalt? Was möchten Sie künftig verdienen?
Honorieren Sie Ihre A-Mitarbeiter für ihr außergewöhnliches Engagement. Denn A-Mitarbeiter sind jeden Cent wert.
Das setzt natürlich voraus, dass sie genau wissen, wer Ihre A-, B- und C-Mitarbeiter sind. Als Tipp für die Unterscheidung von A-, B- und C-Mitarbeitern habe ich lesen Sie hier was diese Mitarbeiter unterscheidet. Um eindeutig zu bestimmen, ob Ihr Mitarbeiter A, B oder C ist, haben wir 13 Kriterien in einem Leistungsbeurteilungsbogen für Mitarbeiter zusammengefasst.
Den Beurteilungsbogen können Sie hier sofort downloaden.
Also weg mit Gehaltsverhandlungen.
Mehr Tipps zum Thema Personalführung und Unternehmensentwicklung finden Sie hier auf meiner Homepage http://www.abc-personal-strategie.de/.