Eine Abfindung als Lockmittel leistet gute Dienste, wenn Kündigungen rechtlich schwierig sind. Denn C-Mitarbeiter räumen selten freiwillig einen Arbeitsplatz, an dem sie es sich gemütlich gemacht haben. Drei Dinge sollten Arbeitgeber wissen, ehe sie in Abfindungsverhandlungen treten.
Eins vorweg: Keine Abfindung kann teurer sein als die Weiterbeschäftigung eines C-Mitarbeiters. Ich habe mir vor einigen Jahren die Mühe gemacht, die Kosten zu berechnen, die einem Unternehmen jährlich durch B- und C-Mitarbeiter entstehen.
Kurz zusammengefasst: Einem 60 Mitarbeiter großen Betrieb, der 36 B-Mitarbeiter und 12 C-Mitarbeiter beschäftigt, gehen jährlich rund 1,5 Millionen Euro verloren.
Wie ich auf diese Zahlen komme, zeige ich Ihnen in diesem Film.
Einen Leistungsbeurteilungsbogen für Mitarbeiter können Sie hier kostenlos downloaden.
Leistungsbeurteilungsbogen für Mitarbeiter
Der Mitarbeiter und der Vorgesetzte füllen den Bogen getrennt voneinander aus. Anschließend werden diese Ergebnisse miteinander abgeglichen. Und schon haben Sie eine Kategorisierung in A, B und C.
Atemberaubende 1,5 Millionen Euro! In welchem anderen Bereich würde man als Chef eine solche Verschwendung zulassen? Selbst eine Wahnsinns-Summe von 30.000 Euro als Abfindung für einen C-Mitarbeiter wäre deshalb noch eine sinnvolle Investition, die sich nach weniger als einem Jahr auszahlen würde. Und hier geht es nicht etwa um die Geschäftsführerebene, sondern um ganz einfache, normale Mitarbeiter mit einem Nettogehalt von rund 2.500 Euro.
Wann ist eine Abfindung fällig?
Aber in der Regel muss man als Arbeitgeber selbst bei rechtlich sehr schwierigen Fällen für eine Abfindung nicht so tief in die Tasche greifen. Geschicktes Verhandeln zahlt sich aus – und dafür sollten Sie folgende drei Punkte wissen.
1. Abfindung ist eine freiwillige Leistung
Viele Mitarbeiter gehen davon aus, dass ihnen bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung zusteht. Irrtum. Eine Abfindung ist grundsätzlich erst einmal eine freiwillige Leistung, solange ein Arbeitsgericht, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nicht individuell etwas anderes feststellen.
2. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache
Es gibt keine allgemein gültige Berechnungsformel. Die Höhe der Abfindung wird grundsätzlich individuell verhandelt. Trifft man sich vor dem Arbeitsgericht, wird dort oft die Faustformel angewandt: Ein halber bis ganzer Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr.
3. Abfindung schließt Klage aus
Ein Mitarbeiter kann nicht erst eine Abfindung kassieren und dann trotzdem noch gegen die Entlassung klagen.
Kündigung gegen Abfindung
Warum Abfindungsverhandlungen in der Regel erfolgreich sind, hat übrigens einen einfachen Grund: C-Mitarbeiter haben innerlich ja ohnehin längst gekündigt. Ein C-Mitarbeiter hängt weder an seiner Arbeit noch am Unternehmen. Das Geld, das er für sein Erscheinen am Arbeitsplatz erhält, ist seine einzige Motivation. Wird ihm nun Geld dafür angeboten, dass er nicht erscheint, entspricht das letztlich dem, was er sich selbst wünscht.
9-stufiger Einstellungsprozess
Viele Unternehmen lassen sich für ein Einstellungsgespräch gerade einmal 60 Minuten Zeit. Die Trefferquote, einen A-Mitarbeiter zu finden, liegt bei 20-30 %. Mit meinem 9-stufigen Einstellungsprozess, werden Sie garantiert nur noch A-Mitarbeiter einstellen.
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